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Ratgeber · RechnungenQR-Rechnung: Was drauf muss – und was sich geändert hat
Seit Oktober 2022 ist die QR-Rechnung der einzige Einzahlungsschein der Schweiz. Seit November 2025 gelten strengere Regeln für die Adressen, und im November 2026 kommt die nächste Version der Vorgaben. Was davon dich betrifft.
Von Gabriel Bosnjak · Stand 11. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
- Eine QR-Rechnung hat rechts einen Zahlteil (148 × 105 mm) und links einen Empfangsschein (62 × 105 mm). Auf Papier ist dazwischen eine Perforation Pflicht.
- Die QR-Referenz geht nur mit einer QR-IBAN. Mit der gewöhnlichen IBAN nimmst du die Creditor Reference (RF…) oder gar keine Referenz.
- Seit November 2025 sind im QR-Code nur noch strukturierte Adressen erlaubt: Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort je in einem eigenen Feld.
- Die Übergangsfrist für Rechnungen mit der alten Adressform ist am 30. September 2026 abgelaufen. Solche Rechnungen können Banken zurückweisen.
- Ab dem 14. November 2026 gilt Version 2.4 der Vorgaben. Für Rechnungen in Franken ändert sich technisch nichts.
So ist eine QR-Rechnung aufgebaut
Die QR-Rechnung steht am unteren Rand einer A4-Seite und besteht aus zwei Teilen: links der Empfangsschein, rechts der Zahlteil mit dem Swiss QR Code. Der Code enthält alle Zahlungsangaben digital, daneben stehen dieselben Angaben lesbar. Die Bank-App liest den Code ein, am Postschalter wird der Empfangsschein abgestempelt.
- Zahlteil: 148 × 105 mm, also A6 quer.
- Empfangsschein: 62 × 105 mm. Zusammen ergeben beide 210 × 105 mm – genau die Breite einer A4-Seite.
- Papier: weiss, 80 bis 100 g/m², mit Perforation zwischen Rechnung und Zahlteil. Die Rückseite des Zahlteils bleibt leer, und Werbung hat weder auf dem Zahlteil noch auf dem Empfangsschein Platz.
- Schrift: Arial, Frutiger, Helvetica oder Liberation Sans, in Schwarz. Die Überschriften wie «Konto / Zahlbar an» sind vorgegeben und dürfen nicht umbenannt werden.
Verschickst du die Rechnung als PDF, gibt es keine Perforation. Druckt deine Kundschaft das PDF aus, muss der Zahlteil aber in Originalgrösse herauskommen – beim Drucken also nicht «an Seite anpassen». Ausgedruckte Zahlteile mit falschen Massen können Banken zurückweisen.
Was im Zahlteil stehen muss
Die Angaben stehen unter fest vorgegebenen Überschriften:
| Überschrift | Was hineingehört | Pflicht |
|---|---|---|
| Konto / Zahlbar an | IBAN oder QR-IBAN, darunter Name und Adresse von dir als Rechnungssteller | ja |
| Referenz | QR-Referenz oder Creditor Reference – je nach Konto, siehe unten | je nach Variante |
| Zusätzliche Informationen | Mitteilung und Rechnungsinformationen, zusammen höchstens 140 Zeichen | nein |
| Zahlbar durch | Name und Adresse deiner Kundin oder deines Kunden – oder ein leeres Feld zum Ausfüllen | nein |
| Währung | CHF oder EUR | ja |
| Betrag | 0.01 bis 999 999 999.99 – oder leer, dann trägt die zahlende Person ihn selbst ein | nein |
Der Empfangsschein links wiederholt Konto, Referenz, «Zahlbar durch», Währung und Betrag – ohne die zusätzlichen Informationen – und hat ein Feld «Annahmestelle» für den Stempel am Postschalter.
QR-IBAN oder IBAN: die drei Varianten
Welche Referenz du verwenden darfst, hängt vom Konto ab. Es gibt genau drei Kombinationen:
- QR-IBAN mit QR-Referenz. Die QR-IBAN sieht aus wie eine IBAN, trägt aber an der Stelle der Bankkennung eine Zahl zwischen 30000 und 31999. Sie gilt nur zusammen mit der QR-Referenz: 27 Ziffern, die letzte davon eine Prüfziffer. Die QR-IBAN bekommst du von deiner Bank, sie ist nur für eingehende Zahlungen da.
- IBAN mit Creditor Reference. Die internationale Referenz nach ISO 11649 beginnt mit «RF» und zwei Prüfziffern und hat 5 bis 25 Zeichen. Auch sie lässt sich automatisch zuordnen – ohne QR-IBAN.
- IBAN ohne Referenz. Das Feld «Referenz» bleibt leer, die Rechnungsnummer gehört dann in die Mitteilung. Das ist am einfachsten, aber du ordnest jede Zahlung von Hand zu.
Der häufigste Fehler: eine QR-Referenz mit der gewöhnlichen IBAN – oder eine QR-IBAN ohne QR-Referenz. Beides ist nach den Vorgaben von SIX ungültig.
Seit November 2025: nur noch strukturierte Adressen
Bis 2025 durfte die Adresse im QR-Code in zwei freien Zeilen stehen (Adresstyp «K», kombiniert). Mit Version 2.3 der Vorgaben, gültig seit dem 21. November 2025, ist im Swiss QR Code nur noch die strukturierte Adresse (Typ «S») erlaubt: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen je in einem eigenen Feld.
- Pflicht sind Name, Postleitzahl, Ort und Land. Strasse und Hausnummer empfehlen die Banken trotzdem.
- Das gilt für dich als Rechnungssteller («Zahlbar an») und für deine Kundschaft («Zahlbar durch»).
- Zusätze wie «c/o» oder ein Postfach gehören nicht in den Zahlteil, sondern auf die Rechnung darüber.
- Neu sind mehr Sonderzeichen erlaubt – Umlaute und Akzente, wie sie in Personenregistern vorkommen.
Für Rechnungen mit der alten Adressform gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2026. Seither können Banken solche QR-Rechnungen zurückweisen. Hast du noch alte Vorlagen, stell sie um, erstelle offene Rechnungen neu und bitte Kundinnen und Kunden mit einem Dauerauftrag, ihn mit den neuen Angaben zu erfassen.
Was im November 2026 kommt
Am 14. November 2026 tritt Version 2.4 der Implementation Guidelines in Kraft; Version 2.3 bleibt bis November 2027 gültig. Laut SIX ergeben sich daraus für Rechnungen in Franken keine technischen Anpassungen.
Für Rechnungen in Euro gilt ab November 2027: nur noch IBAN mit Creditor Reference oder IBAN ohne Referenz. Die Kombination QR-IBAN und QR-Referenz fällt für Euro dann weg.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- Falsche Kombination von Konto und Referenz (siehe oben).
- Alte Adressform aus einer Vorlage, die vor November 2025 entstanden ist.
- Verkleinerter Zahlteil, weil das PDF beim Drucken an die Seite angepasst wurde.
- Werbung oder Text auf dem Zahlteil, dem Empfangsschein oder der Rückseite.
- Eigene Überschriften statt der vorgegebenen.
- Zu lange Mitteilung: Mitteilung und Rechnungsinformationen haben zusammen 140 Zeichen.
So macht es Buchify
Buchify erzeugt Zahlteil und Empfangsschein nach den Implementation Guidelines von SIX – immer mit strukturierter Adresse, wahlweise mit QR-IBAN und QR-Referenz, mit IBAN und Creditor Reference oder mit IBAN ohne Referenz. Eine QR-IBAN ohne QR-Referenz lässt Buchify gar nicht erst zu. Die QR-Referenz enthält die Rechnungsnummer: Liest du den Bankauszug ein, findet Buchify die bezahlte Rechnung von selbst.
Quellen
- SIX – Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.3 (PDF)
- SIX – QR-Rechnung: Stand der Vorgaben und Version 2.4
- SIX – Factsheet zur Übergangsphase für Softwareanbieter, 19. August 2025 (PDF)
- UBS – Strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen
- Luzerner Kantonalbank – Strukturierte Adressen
- Zürcher Kantonalbank – Factsheet strukturierte Adressen in der QR-Rechnung (PDF)
Alle Quellen abgerufen am 11. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Vorgaben von Behörden und Banken – im Einzelfall hilft deine Treuhandstelle.
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